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Einfuhrbestimmungen bei der Einreise nach Deutschland aus nicht EU-Ländern

- für See-und Flugreisende

 

( Quelle: Bundesministerium der Finanzen - weitere Infos unter www.zoll.de)

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen:

Die Waren müssen mitgeführt und für den persönlichen Verbrauch / Gebrauch bestimmt sein !!


Seit 2009:

Neuerdings dürfen Waren ( siehe unter Pkt 5. "andere Waren" ) im Wert von 430,00 Euro eingeführt werden ( vormals 175,00€ )

 

Für die genauen Mengen, die eingeführt werden dürfen, verweise ich auf die Seiten vom Zoll

    1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:



       
    2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:



       
    3. Arzneimittel

      Menge nur für den persönlichen Bedarf

       
    4. Kraftstoffe



       
    5. andere Waren

      • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro

      • Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro NEU !!!!

      • Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Falls die zulässige freie Menge an Waren den Wert von 430,00€ übersteigt gilt folgendes:

  • Bei einem Gesamtwarenwert von unter 700,- Euro pro Person sind sogenannte Pauschalabgaben zu zahlen, die mit 13,5 % des Warenwertes berechnet werden.
  • Bei einem Gesamtwarenwert von über 700 Euro pro Person zahlen Sie die hier wie in Deutschland gewohnt 19 % Einfuhrumsatzsteuer - sprich :Mehrwertsteuer-  sowie einen bestimmten Zollaufschlag, der von der Art der Ware abhängt.
  • Weitere Informationen hierzu  beim Zollinfocenter Telefon:  069/469976-00  069/469976-00

Quelle: www.zoll.de

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